WICHTIG
Hier sind die wichtigen Dinge zum NIKOLAUT
für Euch zusammengefasst, denn das Kleingedruckte ist bei uns
normalgedruckt und uns vor allem sehr wichtig!
Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Veranstalters zum Festival:
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte ist der
Erwerber und Eintrittskarteninhaber mit den
nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters in
vollem Umfang einverstanden.
1. Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen
Einlaß. Einzig in Begleitung der Eltern kann eine
Ausnahme auf Basis folgender Regelung getroffen werden:
Eltern und Jugendliche betreten und verlassen gemeinsam
die Eventlocation; während des gesamten Aufenthaltes
übernehmen die Eltern die Aufsichtspflicht. Jugendliche
ab 16 -18 Jahren haben mit
schriftlicher Einverständniserklärung inklusive
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr
Zutritt.
Der gültige Personalausweis ist in jedem Fall
mitzuführen!
2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss
auf den Inhalt der einzelnen Darbietungen, behält sich
allerdings das Recht vor zu unterbrechen, falls es
unerwartet und spontan zu Verstößen, z.B. gegen die
Menschenwürde kommt.
3. Freie Platzwahl im Zuschauerbereich (ohne
VIP-Bereich). Im hinteren Bereich der Location (von den
Bühnen aus gesehen) können eventuell leichte
Sichtbehinderungen entstehen. Dies berechtigt weder zur
Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom
Vertrag.
4. Bei Live-Konzerten kann aufgrund der
Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und
Gesundheitsschäden bestehen. Der Besucher ist
selbstverantwortlich eine Vorsorgemaßnahme zu treffen
und ggf. Gehörschutz mitzubringen. Der Veranstalter
haftet für Schäden bzw. Gesundheitsschäden nicht.
5. Bei Live-Konzerten kann es zu diversen
Lichtshoweffekten kommen. Es ist zu erwarten das die
einzelnen Bands unterschiedliche Lichteffekte einsetzen.
Auch hier können mögliche Gesundheitsschäden entstehen
auf die der Veranstalter hinweist. Der Veranstalter
haftet für diese Schäden nicht.
6. Das Mitbringen von Flaschen, Tetrapak,
pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen aller Art,
ist generell untersagt. Stark angetrunkenem Publikum,
trotz gültigem Ticket, wird der Einlaß verwehrt! Bei
Nichtbeachtung erfolgt kein Einlaß und keine
Ticketrückerstattung zum Event.
7. Beim Einlass zur Eventlocation findet eine
Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist
angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
8. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund
(gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte)
zu verwehren, bleibt vorbehalten.
9. Das
Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter
und dem Geschäftsführer der Veranstaltungslocation.
10. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen
vor, während und nach der Veranstaltung
(Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind
untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart
hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit
technisch möglich zu löschen.Missbrauch wird
strafrechtlich verfolgt.Erlaubt sind einfache
Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine
Profiausrüstung, keine Filmkameras).
Für den
Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder
Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht
werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der
Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in
Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die
Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung
veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht
vor, unbefugte Besucher, die im abgesperrten Bereich
ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, der
Eventlocation zu verweisen. Ein Anspruch auf
Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
12. Beim Verlassen der Eventlocation verliert die
Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
13. Vertragliche
Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte
ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber
der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
14. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage
der Veranstaltung. Es wird nur der bereits bezahlte Wert
der Eintrittskarte erstattet.
15. Der Veranstalter behält sich das Recht
vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu
verlegen.
16. Der Veranstalter behält sich das
Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu
ändern.
17. Das Abstellen und Parken des KFZ
erfolgt auf eigene Gefahr rund um die Eventlocation. Der
Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere
Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte
entstehen.
18. Der Veranstalter haftet nicht für
in der Eventlocation verloren gegangene oder gestohlene
Gegenstände.
19. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs,
Gratisproben, usw. ist in der kompletten Eventlocation
ohne schriftliche Erlaubnis verboten.
20. Ein
gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht
gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem
höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis privat
veräußert werden.
Ein Verstoß gegen diese
Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der
Zutrittberechtigung zur Veranstaltung. Die
Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
21. Die Eintrittskarten sind nummeriert und
somit nur mit dieser Nummerierung gültig.
22. Den Anweisungen der örtlichen Security
und denen des Geschäftsführers der Eventlocation, als
auch denen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu
leisten.
23. Schadensersatzansprüche des Kunden
gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten,
Vertragsverletzung oder Verschuldens bei
Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der
Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart
verursachter Schaden zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter
Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft
unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen
dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass
dieser die Leistungen des Veranstalters grundsätzlich
auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
24. Der
Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene
Gefahr.
25. Jeder Besucher haftet für den von ihm
verursachten Schaden.
Vielen Dank für Ihr/ Euer
Verständnis!
Ihr/Euer Vertragspartner beim Kauf
eines Tickets für das "NIKOLAUT-Winterfestival" ist:
SOKOZONE - brands & events
(siehe
Impressum)